Gedanken zum Thema „ukrainischer Nationalismus“

(Khrystyna Shlyakhtovska)

Wie wahrscheinlich viele ausländische Studierende habe ich zwei große Sorgen: ob ich frei nach Hause (ins Heimatland) und zurück fahren kann; und ob es meiner Familie dort gut geht. Als Studentin, die Wirtschaft und Jura studiert, würde ich diese Probleme folgendermaßen kategorisieren: Freizügigkeit und wirtschaftliche Lage eines Landes.

Als in der Ukraine am Ende des Jahres 2013 sozialpolitische Umwandlungen angefangen haben, habe ich mir über meine Freizügigkeit noch keine Sorgen gemacht. Eher habe ich mich darauf gefreut, dass in meinem Land eine solch große Bewegung und eventuell auch große Veränderungen stattfinden können. Euromaidan[1] könnte, zum Beispiel, dazu führen, dass in wenigen Jahren meine Eltern kein Visum brauchen werden, um mich zu besuchen.

Ich habe angefangen mir Sorgen zu machen, als der Euromaidan mehrere Monate still stand und aktiv von den Medien diskutiert wurde. Ab und zu (und immer öfter) wurde geschrieben, dass nationalistische Bewegungen einen wesentlichen Bestandteil und sogar eine der wichtigsten Lenkungskräfte des Euromaidan und entsprechend auch der sozialpolitischen Umwandlungen in der Ukraine sind. Dabei wurden diesem Nationalismus die schlechtesten Merkmale von nationalistischer Ideologie zugeschrieben. Die Frage meiner Freizügigkeit ist plötzlich offen geworden. Denn wenn dieser angeblich prägende Nationalismus tatsächlich eine ganz radikale Ausprägungen in meinem Land bekommt, darf ich nicht mehr nach Hause? Solche Menschen wie ich, Menschen, die im Ausland studieren, deren Freunde Ausländer und deren Verwandte Angehörige anderer Nationen sind, wären bei radikalen Nationalisten als Verräter angesehen. Und dann… ich weiß nicht, was dann passieren könnte. Folglich ist die Frage des Nationalismus in der Ukraine sehr wichtig für mich geworden. Welche Rolle spielt der Nationalismus also in der Ukraine?

Nach dieser ersten Frage kam noch eine. Was passiert, wenn tatsächlich Nationalismus in seiner radikalen Ausprägung in der Ukraine auf dem Vormarsch ist? Hat dann meine Familie weiter Mittel für die Lebensunterhaltung zur Verfügung? Welche ökonomischen Auswirkungen könnte ein mögliches Erstarken des Nationalismus in der Ukraine haben?

Um eine Antwort auf meine erste Frage zu finden, habe ich statistische Daten betrachtet. Die Umfragen, die ich gefunden habe, beziehen sich auf das ganze Land und seine Einwohner. Ihnen zufolge haben die „rechten“ Kandidaten bei der Präsidentschaftswahl -Oleh Tjahnybok und Dmytro Jarosch – zusammen Unterstützung von maximal 3,7 % der Wähler. Die politischen Parteien dieser zwei Kandidaten: „Freiheit“ (Oleh Tjahnybok) und „Rechter Sektor“ (Dmytro Jarosch) haben zusammen die Unterstützung von 6-7 % der Wähler[2]. Diese Daten sind ein erstes Anzeichen dafür, dass die radikalen Nationalisten in der Ukraine gar nicht so eine große Rolle spielen, wie in Medien dargestellt.

Es erscheint mir auch sinnvoll auf die letzte Parlamentswahl in der Ukraine im Jahr 2012 Rücksicht zu nehmen. Damals hat die Partei „Freiheit“ noch 10,44 % Stimmen der Wähler bekommen[3]. Daraus kann geschlossen werden, dass die Unterstützung der „rechten“ Parteien in der Ukraine in den letzten eineinhalb Jahren gesunken ist. Radikaler Nationalismus scheint an Zustimmung zu verlieren.

Wenn Euromaidan in diesem Text als Lenkungskraft von sozialpolitischen Umwandlungen im Land genannt wurde, wäre es sinnvoll, die Beweggründe der Euromaidan-Aktivisten näher zu betrachten. Zu diesen gehörten:

–              Nicht-Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit EU (seitens des Präsidenten);

–              Repressionen der Regierung gegen die Protestierenden;

–              die Bestrebung, zum Machtwechsel beizutragen;

–              der Wunsch, das Leben in der Ukraine zu verändern;

–              Gefahr, dass die Ukraine der Zollunion beitritt und sich Russland annähert; Rückzug der Demokratie;

–              Gefahr der Etablierung einer Diktatur[4].

Keine der genannten Gründe beinhaltet oder fußt auf nationalistischen Ideen. Darüber hinaus, würde ich persönlich vermuten, hat der radikale Nationalismus keine Chancen, sich in einem Land zu entwickeln, wo die Menschen für Demokratie und gegen Diktatur kämpfen.

Von den oben genannten Beweggründen haben 53,5 % der Befragten Euromaidan-Aktivisten die Nicht-Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit EU genannt. Das Abkommen sah vor allem die Abschaffung der Zölle und attraktive Bedingungen für die europäischen Unternehmer in der Ukraine vor. Das sollte eine aktive wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Ukraine und EU bedeuten. Der deutsche Publizist W. Pfreundschuh hat geschrieben: „Ideologisch und reel wäre er (Nationalismus) aber […] mit der Globalisierung des Kapitals längst überholt. Wer sein Geld international gut anlegen kann fragt nicht mehr nach Nationalität. Als Begriffe einer Konkurrenz verschiedener Staatswelten, die selbst nicht mehr abgeschlossen und klarumschrieben sind, hat Nationalismus kein Sinn.“[5] Bereits daraus würde ich schließen, dass wenn die Wünsche des Euromaidans erfüllt werden und Ukraine eine enge wirtschaftliche Kooperation mit EU hat, es in dem Land gerade keinen Platz für den radikalen Nationalismus gibt.

Also nach einer kurzen Untersuchung würde ich sagen, dass, wenn es oben beschriebenen radikalen Nationalismus in der Ukraine gibt, dann hat er eine untergeordnete und vorübergehende Rolle und wird ganz wenig von der Bevölkerung unterstützt. Ich mag aber denken, dass die Tendenzen der sinkenden Unterstützung des Nationalismus sich fortsetzen. Für mich bedeutet das, dass ich auch in Zukunft nach Hause und zurück fahren könnte.

In dem zweiten Beitrag, der nach der Reise vom AK Osteuropa in die Ukraine folgt, werde ich versuchen, meine zweite Frage zu beantworten: welche ökonomische Ausprägungen könnte ein mögliches Erstarken desNationalismus in der Ukraine haben?

Meine persönliche Leseempfehlung: Die Ukraine-Analysen: kompetente Einschätzungen aktueller politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Entwicklungen in der Ukraine, http://www.laender-analysen.de/ukraine/

[1]Euromaidan – eine große Volksversammlung der in der Ukraine wohnenden Menschen, die auf dem Platz in der Hauptstadt der Ukraine Kyiv ab dem 21.11.2013 bis zum 23.02.2014 stattgefunden hat. Führte zum Sturz des vorherigen Präsidenten V. Janukowitsch und sozialpolitischen Veränderungen in der Ukraine.

[2]Vgl. Ukraine-Analysen. Nr.131. 08.04.2014. S. 4-5. http://www.laender-analysen.de/ukraine/pdf/UkraineAnalysen131.pdf

[3]Vgl. Ukraine-Analysen. Nr.109. 13.11.2012. S. 11. http://www.laender-analysen.de/ukraine/pdf/UkraineAnalysen109.pdf

[4]Vgl. Ukraine-Analysen. Nr.128. 25.ß2.2014. S. 20 http://www.laender-analysen.de/ukraine/pdf/UkraineAnalysen128.pdf ; Vgl. Ukraine-analysen. Nr.125. 13.11.2012. S. 16. http://www.laender-analysen.de/ukraine/pdf/UkraineAnalysen125.pdf

[5] Pfreundschuh W., Nationalismus, http://kulturkritik.net/begriffe/begr_txt.php?lex=nationalismus

Ukrainisches Versammlungsrecht und EMRK – Teil 1

(Yasar Ohle)

Das Ukrainische Versammlungsrecht im Lichte der EMRK

Teil 1: Das ukrainische Versammlungsrecht

Euromaidan, Barrikaden und Zusammenstöße zwischen Polizei und Demonstrant_innen – in der jüngsten Vergangenheit war die Berichterstattung über die Ukraine besonders von Demonstrationen geprägt. Doch was gilt eigentlich rechtlich in Bezug auf Demonstrationen? Wie sind öffentliche Versammlungen in der Ukraine geregelt? Dieser Beitrag soll einen ersten kurzen Überblick über die Versammlungsfreiheit und das Versammlungsrecht in der Ukraine geben.

a. Sowjetzeit

Das Versammlungsrecht in der Ukraine wurde noch in der Sowjetzeit vom Dekret von 1988 geregelt. Danach sollten Versammlungen spätestens 10 Tage vor dem geplanten Datum bei zuständigen lokalen Sowjetbehörden angemeldet werden. Die Genehmigung konnte verweigert werden, wenn der Zweck der Versammlung nicht mit den Zielen und der Verfassung der Sowjetunion bzw. seiner Republiken im Einklang stand.[1]

b. Seit dem Ende der Sowjetunion

Nach dem Ende der Sowjetunion wurde zunächst kein neues Versammlungsrecht erlassen. Vielmehr galten die Gesetze aus der Sowjetzeit fort, bis ihre Regelungsgegenstände durch den neuen, souveränen Gesetzgeber der Ukraine geregelt wurden. Dies wurde von der Werchowna Rada am 12. September 1991 durch die Resolution zur zeitweiligen Anwendung von bestimmten sowjetischen Gesetzen festgelegt.[2]

Der Entwurf über die Verfassung der Ukraine wurde dann am 28. Juni 1996 durch die Werchowna Rada, das Parlament der Ukraine, angenommen. Diese Verfassung ersetzte die noch bis 1995 gültige Verfassung der Ukrainischen SSR.

Artikel 39 der Verfassung regelt die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit:

„Die Bürger haben das Recht, sich friedlich und unbewaffnet zu versammeln und Versammlungen, Meetings, Aufzüge und Demonstrationen durchzuführen, deren Durchführung rechtzeitig den Organen der vollziehenden Gewalt oder den Organen der örtlichen Selbstverwaltung mitgeteilt wird.

Eine Beschränkung hinsichtlich der Wahrnehmung dieses Rechts kann durch ein Gericht gemäß dem Gesetz und nur im Interesse der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung mit dem Ziel der Verhinderung von Unruhen oder Straftaten, im Interesse des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung oder des Schutzes der Rechte und Freiheiten dritter Personen festgelegt werden.“[3]

Die Versammlungsfreiheit darf also nur aus bestimmten, von der Verfassung genannten Gründen, und nur auf Grundlage eines Gesetzes eingeschränkt werden. Ein Gesetz, das eine rechtsstaatliche Grundlage für die oben genannten Beschränkungen dieser Freiheit hätte bilden können (vergleichbar etwa mit dem deutschen Versammlungsgesetz), wurde jedoch auch in der Zeit nach der Verfassungsgebung nie erlassen. Noch immer gilt in der Ukraine das Sowjet-Dekret von 1988.

c. Jüngste Veränderungen im Zusammenhang mit den Maidan-Protesten

Auch heute besteht in der Ukraine kein einfachgesetzliches Versammlungsrecht. Dieses wird lediglich durch die Verfassung geregelt. Allerdings wurde im Zusammenhang mit den Maidan-Protesten am 16. Januar im Schnelldurchlauf ein „Gesetzespaket“ erlassen, wodurch bürgerliche Freiheitsrechte, wie auch die Versammlungsfreiheit, eingeschränkt wurden.[4] So wurden mehr Aspekte von Versammlungen unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt und mögliche Strafen für Teilnehmende solcher Versammlungen erhöht. So sind danach Genehmigungen für Bühnen, Zelte und Lautsprecher erforderlich. Wird keine Genehmigung eingeholt, kann die Versammlung aufgelöst werden und dem Leiter eine Gefängnisstrafe von bis zu 15 Tagen drohen. Für die Teilnahme an einem Konvoi mit mehr als fünf Autos kann der Führerschein bis zu zwei Jahre entzogen werden.[5]

d. Fazit

Es lässt sich feststellen, dass der Bereich der Versammlungen in der Ukraine nicht umfassend geregelt ist und dass die bestehenden Regelungen außerdem sehr einschränkend gestaltet sind. Eine wirkliche Versammlungsfreiheit, die auch die Veranstaltung einer spontanen Versammlung beinhaltet und im Rahmen derer die Demonstrierenden nicht kriminalisiert werden, besteht hingegen nicht. Wie dies vor dem Hintergrund der Europäischen Menschenrechtskonvention aus der menschenrechtlichen Perspektive zu bewerten ist, wird im zweiten Teil des Beitrags dargestellt.