Mazedonien – Gleichberechtigung der Ethnien auf dem Papier

(Marcel Hagedorn)

Überblick

Die Verfassung des unabhängigen Mazedoniens wurde am 17. November 1991 mit einer knappen Mehrheit von 93 zu 86 Stimmen vom ersten demokratisch gewählten Parlament verabschiedet. Die neue mazedonische Nation startete mit einem ersten Konflikt zwischen mazedonischen und albanischen Parlamentariern. Letztere befunden die albanischen Standpunkte nicht ausreichend in der Verfassung berücksichtigt, so dass sie geschlossen gegen sie stimmten. Die albanischen Abgeordneten hatten mehr Rechte für ihre Volksangehörigen gefordert.

Der Rechtsstaat und eine liberale Demokratie finden Verankerung in der Verfassung und sie enthält alle Merkmale einer modernen Staatsverfassung, garantiert das Privateigentum, gibt Hinweise auf ein Mehrparteiensystem und die Gewaltenteilung. Auch in Mazedonien geht alle Staatsgewalt vom Volke aus.

Staatlichen Souveränität

Bereits zu Beginn der Verfassung, in Artikel 1, ist die staatliche Souveränität Mazedoniens festgeschrieben. Der Artikel dient zum einen als Existenzgrundlage des unabhängigen Mazedoniens und als verfassungsrechtliche Grundlage, von außen kommende Angriffe gegen Mazedonien abzuwehren. Zu nennen sind hier vor allem die Konflikte Mazedoniens mit Griechenland, Serbien und Bulgarien über Geschichte, Name, Kultur, Nation, Sprache und Staatssymbole.

Andererseits ist Artikel 1 Schutz für innerstaatliche Zerwürfnisse, insbesondere im Hinblick auf den Konflikt zwischen Mazedoniern und Albanern. Dennoch schrieb man Mazedonien als einen Zentralstaat fest, als, wie von albanischen Politikern gefordert, einen Bundesstaat zu formen.

Demokratie

Das Volk von Mazedonien ist Träger der inneren Souveränität und einzige Quelle der Staatsgewalt. Hier wird nicht unterschieden zwischen Mazedoniern, Albanern und Angehörigen anderer ethnischen Minderheiten, sondern gemeint ist die multinationale Bevölkerung der Republik.

Mazedonien ist eine repräsentative Demokratie, denn genau wie in Deutschland, geschieht die Ausübung der Staatsgewalt durch demokratisch legitimierte Vertreter und (das ist anders, als in Deutschland) unmittelbar durch Volksentscheide.
Das Volk wählt zum einen alle 5 Jahre den Präsidenten der Republik und zum anderen alle vier Jahre die 120-140 Abgeordneten des mazedonischen Parlaments. Eine zweite Kammer, wie der deutsche Bundesrat oder der polnische Senat, gibt es nicht. Dies ist im Hinblick auf die interethnische Konflikte besonders bemerkenswert. Während das bevölkerungsmäßig weitestgehend homogene Polen, das wie Mazedonien ein Zentralstaat ist, eine solche Regionalrepräsentation kennt, verzichtet Mazedonien auf eine Kammer, die Bedürfnisse von Ethnien oder Regionen besser vertreten könnte.
Mazedonien ist trotz Direktwahl des Präsidenten nicht als Präsidialdemokratie ausgestaltet, sondern eine parlamentarische Demokratie. Die Kompetenzen des Präsidenten beschränken sich weitestgehend auf repräsentative Aufgaben. Er ist zwar das Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der mazedonischen Streitkräfte, diese Kompetenzen bezeichnen aber nur die „formale Macht“ des Präsidenten. Eine für Präsidialdemokratien typische Einflussnahmemöglichkeit auf die Regierungsbildung existiert in Mazedonien nicht.

Wie in Deutschland sind Wahlen in Mazedonien frei, allgemein, unmittelbar, gleich und geheim.

Minderheitenschutz als Verfassungsaufgabe?

Schon die Präambel zu Beginn der Verfassung betont, dass die verschiedenen, auf dem Gebiet Mazedoniens lebenden Völker die Verantwortung für die Gegenwart und Zukunft ihres mazedonischen Vaterlands übernommen haben. Damit wird schon in der Einleitung der Verfassung die multiethnische Zusammensetzung hervorgehoben und der Auftrag an alle Ethnien erteilt, Verantwortung in der Republik zu übernehmen.
Diese Fassung der Präambel wurde allerdings erst später durch eine Verfassungsänderung eingefügt. Vorher war sie so gefasst, dass sie die mazedonische Mehrheit zum friedlichen und gleichberechtigten Zusammenleben mit den Minderheiten aufrief. Eine ganz klare Bevorzugung der Mazedonier, die über die die Minderheiten zu herrschen hatten.
Die Äußerung seiner nationalen Zugehörigkeit und das Diskriminierungsverbot deswegen sind weitere Pfeiler des verfassungsmäßígen Minderheitenschutzes.

Aussagen der Verfassung zur Amtssprache

Laut Artikel 7 der Verfassung ist das Mazedonische und die kyrillische Schrift die Amtssprache der Republik. Lokal darf auch der Gebrauch anderer Sprachen zugelassen werden. Das Verfassungsgericht Mazedoniens kippte in einigen Entscheidungen immer wieder die mazedonienweite Zulassung der Minderheitssprachen, wie beispielsweise die Mehrsprachigkeit der Formulare für die Volkszählung 1994. Nur in den Regionen, wo eine Mehrheit oder eine wesentliche Zahl einer Ethnie lebt, darf nach dem „Amtssprachenartikel“ die Sprache dieser Ethnien verwendet werden.

Erst in einer späteren Verfassungsänderung wurde der Zusatz eingefügt, dass als weitere Amtssprache zugelassen werden kann, welche von mindestens 20% der mazedonischen Bevölkerung gesprochen wird. Da der Anteil an Albanern im Jahre 2003 bei 25,17% lag, gilt heute Albanisch neben Mazedonisch als Amtssprache der Republik.

Stellungnahme

Die mazedonische Verfassung ist eine moderne, demokratische und rechtsstaatliche Verfassung, betont religiös neutral und den Minderheitenschutz in den Vordergrund stellend. Die Ausgestaltung deutet heute nicht mehr auf eine Hegemonie der mazedonischen Mehrheitsbevölkerung hin. In den letzten Jahren hat sich viel getan, was die Gleichstellung der verschiedenen Ethnien betrifft.

Bemerkenswert ist vor allem der Eingriff des Verfassungsgericht, das des öfteren Entscheidungen traf, die zu Ungunsten der Minderheiten waren. Dies lässt sich vermutlich mit der ursprünglichen Fassung der mazedonischen Verfassung erklären, die eine starke Dominanz der mazedonischen Mehrheitsbevölkerung vorsah. Diese Entscheidungen trugen oftmals allerdings auch zu Verfassungsänderungen bei.

Heute wird insbesondere die Gleichstellung und gemeinsame Verantwortung aller Ethnien, die in der Präambel und zahlreichen Artikeln direkt oder indirekt deutlich wird, vom Verfassungsgericht zur Auslegung der Verfassung herangezogen.

Auf dem Papier scheint die Gleichberechtigung aller Ethnien in Mazedonien geschafft. Wie weit dies der Wirklichkeit entspricht oder doch nur Illusion ist, davon müssen wir uns in Mazedonien ein eigenes Bild machen.

Quelle: Goran Čobanov, Verfassungsgerichtsbarkeit und Verfassungsrechtsentwicklung in Makedonien, Marburg 2009, Tectum Verlag 

„Relocating Borders: a comparative approach“ – Call for Papers und Konferenz

(Kristin Kretzschmar)

Seit 2009 besteht das vierjährige Projekt EastBorderNet . Im Selbstverständnis eines Netzwerkes versucht man die sozialen, moralischen und materiellen Verlagerungen des östlichen Peripherien Europas zu erforschen. Hierbei stehen Grenzen im Zentrum der Betrachtung. Wie werden Grenzen gemacht? Was macht Genzen sinnvoll und wie hat der Begriff Ost und östlich zu der Herstellung bestimmter Grenzen beigetragen…?

Die zweite Konferenz „Relocating Borders: a comparative approach“  findet von 11.-13. Januar 2013 in der Humboldt Universität zu Berlin statt. Anmeldungen sind noch bis zum 31.05.2012 möglich. Zu folgenden Themen können potenzielle TeilnehmerInnen wissenschaftliche Arbeiten oder Vorschläge für Podiumsdiskussionen einreichen:

  • Ränder Europas

  • Geld, Handel und Finanzen

  • Gender und Sexualität

  • Technik und Technologien

  • Recht, Dokumente, Bürokratien

  • Überzeugungen, Glauben und Religionen

  • Architekturen und Objekte

  • Plätze, Räume und Orte

  • Geschichte und Zukunft

  • Reise und Kreuzung

100 Bücher – kultureller Klebstoff für die russische Nation?

(Kristin Kretzschmar)

Aktuellen Meldungen zufolge plant der russische Präsident Putin die Ausarbeitung einer umfangreichen Bücherliste, deren Lektüre für jeden russischen Schüler verpflichtend werden soll. Ein solcher Lesekanon im Rahmen der Schulbildung erscheint zunächst wohlbekannt, doch diese Liste ist aufgrund von Umfang und Hintergrund der Idee doch außergewöhnlich.

Vor einer Woche erschien in der russischen Zeitung Nesawissimaja Gaseta ein programmatischer Artikel Putins zum Nationalitätenkonflikt. Hierbei erklärt Putin welche Rolle der russischen Kultur in der Beilegung dieses Konflikts zukommt. In dem umfangreichen Schriftstück erwähnt Putin auch die Zusammenstellung einer Liste mit 100 Büchern, die jeder Schüler gelesen haben muss. Allerdings soll dies nicht im Rahmen des Unterrichts geschehen, sondern im Selbststudium. Überprüfung erfolgt dann in Essays, Prüfungen oder Schülerwettbewerben. Putins Erklärung hierzu lautet: „Die Aufgabe des Bildungswesens besteht darin, einem jeden den absolut obligatorischen Umfang an humanitärem Wissen zu vermitteln, der die Grundlage der Selbstidentifizierung eines Volkes darstellt. In erster Linie muss es um eine Verstärkung der Rolle solcher Fächer wie russische Sprache, russische Literatur und russische Geschichte im Bildungsprozess gehen – natürlich im Kontext des gesamten Reichtums der nationalen Ideen und Kulturen“.  An anderer Stelle wird dann aber darauf verwiesen, dass mit dieser Liste die Dominanz der russischen Kultur erhalten werden soll. Hierbei gilt es zu bedenken, dass in Russland 160 verschiedene Völker leben. Kann in dieser Konstellation ein staatlich diktierter Lesekanon die Schüler auf die russische Nation einschwören? Die Sprache und Kultur die in diesen Büchern vermittelt werden, sollen laut Putin diese Völker zusammenhalten und letztendlich einen Staat bilden „in dem es keine nationalen Minderheiten gibt“.

Kritiker warnen: „Social engineering through state mandated literature: Nothing else that Putin has done has been quite so nakedly Soviet in its desire to manipulate the human intellect into docility.“  Was meint ihr: Social Engineering oder Erfüllung des Bildungsauftrages? Welche Erinnerungen habt ihr an den Lesekanon der Schule?

Kann eine Föderalisierung Moldawiens den Transnistrien-Konflikt beilegen?

(Kristin Kretzschmar)

Seit nunmehr 20 Jahren besteht die „Transnistrische Moldauische Republik“ als ein de-facto Regime, dass jedoch von keinem anderen Staat anerkannt wird. 2008 ist durch den Beitritt Rumäniens in die EU dieser Konflikt in die unmittelbare Nachbarschaft der EU gerückt. Völkerrechtlich gesehen gehört der schmale Landstreifen östlich des Dnjestrs zu Moldawien, doch nach dem Transnistrien-Konflikt kam es 1992 zur Sezession und Ausrufung der Unabhängigkeit unter Igor Smirnov, der noch immer als Präsident agiert. Stabilisiert wird das Regime durch dort stationierte russische Truppen, deren Abzug wiederholt verschoben wurde.

Folgende englischsprachige Hausarbeit entstand im Rahmen eines Seminares der Karls Universität in Prag zu politischen Systemen Zentral- und Osteuropas. Fokus in der Arbeit liegt auf der Frage, ob der Konflikt durch eine Förderalisierung Moldawiens beigelegt werden kann. Hierbei wird, neben einer allgemeinen Betrachtung von Föderalisierung, ein Föderalisierungsvorschlag der OSZE aus dem Jahre 2002 kritisch betrachtet.

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