(Tobias Endrich)
Das Abgeordnetenhaus der tschechischen Republik beschloss am 7.12.2012 der dritten Lesung einen Gesetzesentwurf, der die Verwendung von Marihuana zu Heilungszwecken erlaubt. Damit soll das Problem behoben werden, dass Patienten, bei denen die Behandlung mit Marihuana indiziert ist, zurzeit keine Möglichkeit haben, solches zu erhalten. Durch die Regelung, die bei ärztlicher Indikation, Behandlung und Abgabe Marihuana mit einem THC-Gehalt von über 0,3% bzw. daraus hergestellte Produkte zugänglich macht, soll vor allem das Ausweichen der Patienten auf den illegalen Markt vermieden werden. Denn auch, wenn die tschechische Drogenpolitik im Vergleich eher liberal ist und vor allem mit dem Instrument von „bloßen“ Ordnungswidrigkeiten arbeitet, so verstößt eine Behandlung bis jetzt gegen geltendes Recht.
Die Medikamente werden nicht von der Krankenkasse ersetzt und nur auf elektronisches Rezept erhältlich sein. Das Heilmarihuana soll zunächst aus dem Ausland beschafft werden, der Abgeordnete Jiří Rusnok (LIDEM) rechnet aber damit, dass in absehbarer Zeit heimische Produzenten die Qualitätskriterien erfüllen werden und die vorgesehene Lizenz erhalten. Er erhofft sich zudem einen Wettbewerb, der auch eine preisliche Verfügbarkeit für jeden Patienten gewährleistet.
Auch die Polizei soll Zugriff auf die vorgesehene Patientenkartei erhalten, um feststellen zu können, ob der Konsument die Medikamente rechtmäßig besitzt.
Die Verschreibung wird außerdem bestimmten ärztlichen Experten vorbehalten sein. Ist die Behandlung mit THC indiziert, so kann also der eigene Hausarzt nicht einfach Marihuana verschreiben, sondern muss den Patienten weiterverweisen.
Eine „Selbstbehandlung“ oder der Gebrauch von Marihuana zu Genusszwecken wird von der Novelle nicht berührt, wie auch der Mitautor des Entwurfs Pavel Bém wiederholt betonte.
Mit dem Gesetzesentwurf wird sich nun der Senat beschäftigen.