Tetovo

(Christopher Forst)

Tetovo, Zentrum der albanischen Minderheit, gehört mit ungefähr 60000 Einwohnern zu den größten Städten des Landes. In der ca. 40 Minuten westlich von Skopje gelegenen Stadt haben die beiden albanischen Parteien DUI und DPA ihren Sitz. Auch der Bürgermeister ist wie ca. 70 % der Bevölkerung ethnischer Albaner. An der örtlichen Universität wird vor allem in albanisch gelehrt.

Innenausstattung der Moschee. Bild: Kristin Kretzschmar

Die Stadt ist muslimisch geprägt, wovon die Bunte Moschee im Zentrum der Stadt zeugt. Zu unserem Erstaunen war es uns bei unserem Besuch ohne vorherige Anmeldung kostenlos möglich, sie von innen zu besichtigen. Die prunkvolle Innenausstattung ist einen Besuch wert und Touristen sind herzlich willkommen. Die Wahrscheinlichkeit auf ehemalige Gastarbeiter in Deutschland zu treffen, scheint hier besonders hoch zu sein.

Der ehemalige Hammam, indem sich nun eine Kunstgalerie befindet, geht eine gelungene Symbiose mit der nahegelegenen Steinbrücke vor dem Panorama der stadtnahen Gebirgskette ein und bietet ein vorzügliches Fotomotiv. Zur Besichtigung der Arabati-Baba-Teke, eines berühmten Derwischklosters des Bektasi-Ordens bei Tetovo, blieb uns leider keine Zeit. Die auf einem Hügel gelegene osmanische Festung Bal Tepe kann man vom Hauptplatz der Stadt aus sehen. Der Platz selber lohnt sich allerdings allenfalls zur Einkehr in das am Platz gelegene Restaurant.

Ehemaliger Hammam mit Blick auf Gebirgskette. Bild: Kristin Kretzschmar

Mazedonier stehen Tetovo eher skeptisch gegenüber, wovon wir uns bei unseren Gesprächen in Skopje und Struga selbst überzeugen konnten. Von hier gingen die Konflikte im Jahr 2001 aus. Tetovo gilt nicht nur als Hochburg der albanischen Minderheit, sondern auch als Hochburg von Separatismusgedanken. Auch der Islam wird hier sichtbarer, als andernorts in Mazedonien. Nirgendwo sonst sahen wir so viele Kopftücher und traditionelle Gewänder. Die Offenheit mit der uns die Menschen beispielsweise in der Moschee begegneten, spricht jedoch dagegen, dass die Religion einem Miteinander der Ethnien im Weg stehen könnte. Während unserer Reise haben wir allerdings auch in vielen Gesprächen festgestellt, dass der mazedonisch-albanische Konflikt von keiner der beiden Seiten auf religiöse Unterschiede reduziert wird.

Flaggenvielfalt vor der Gemeindeverwaltung. Bild: Kristin Kretzschmar

Bemerkenswerter sind deshalb wohl die albanischen Fahnen, die an vielen Plätzen der Stadt wehen. Nach der Implementierung des Ohrid-Abkommens im Jahr 2001 ist der albanischen Minderheit das Recht zugestanden worden, diese Fahnen zu nutzen. Die Tatsache, dass hier Ethnie und Nation gleichgestellt werden, scheint in Mazedonien – und erst recht in Tetovo – Niemanden zu stören. Ein Besuch in Tetovo gehört in jedem Fall zum Pflichtprogramm, wenn man die Debatte über interethnische Probleme in Mazedonien verstehen lernen möchte.

10 Antworten auf „Tetovo“

  1. Inzwischen habe ich mich mit der Flaggenfrage weiter beschäftigt und festgestellt, dass es mit der albanischen Flagge doch nicht ganz so einfach ist, wie uns in Tetovo erklärt wurde.

    Laut einer Entscheidung des mazedonischen Verfassungsgerichtes darf die albanische Flagge „nur an öffentlichen Gebäuden in Gemeinden und an albanischen Feiertagen gehisst werden. Abgesehen davon ist die im öffentlichen Raum nicht zugelassen.“ (Hornstein Tomic (2009): Interethnische Beziehungen in Südosteuropa)

  2. Dafür gibt es ein Gesetz, das erstaunlicherweise nicht nur die Beflaggung offizieller Gebäude mir Fahnen anderer Nationen, sondern auch deren Verwendung im privaten Bereich regelt. Kennst du die genaue Fundstelle des Urteils?

  3. Ich habe diese Info aus: Hornstein Tomić, Caroline (2009): Interethnische Beziehungen in Südosteuropa. Ein Bericht zur Lage in Bosnien-Herzigowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien. Sankt Augustin: Konrad-Adenauer-Stiftung. – Seite 48

    das Urteil selbst habe ich nicht gefunden, hier aber noch eine Pressemitteilung – http://www.balkaninsight.com/en/article/macedonia-court-bans-display-of-albanian-flag

    Stutzig macht mich dieser Bericht – http://www.balkaninsight.com/en/article/tensions-rise-in-macedonia-over-albanian-flag-day
    Vielleicht hat sich die Rechtsprechung inzwischen auch schon wieder geändert.

  4. Artikel 5 des Gesetzes „über die Verwendung von Fahnen, durch welche die Angehörigen der Nationalitäten in der Rep. Mak. ihre Identität und ihre nationale Besonderheit ausdrücken“:

    In den Einheiten der örtlichen Selbstverwaltung, in denen die Angehörigen einer Nationalität die Mehrheit der Bevölkerung stellen, kann AN DEN GESETZLICH FESTGELEGTEN FEIERTAGEN der Rep. Mak. vor den Objekten der Organe der Einheiten der örtl. Selbstverwaltung NEBEN der staatlichen Fahne auch die Fahne gehisst werden, durch welche die Angehörigen dieser Nationalität ihre Identität und ihre nationale Besonderheit ausdrücken.
    (zit. nach Schrameyer, in: VSO II Südosteuropa)

    Das entspricht so ziemlich dem Urteilstenor. Das zitierte Gesetz ist allerdings vom 8.7.1997, also bereits vor Ohrid, mal schaun, was das im ersten Beitrag erwähnte Gesetz von 2005 dazu sagt.

  5. Ja, aber die Pressemittelungen waren ja neuer (2007 und 2012), und da wird sich ja auch auf die Feiertage bezogen. Ich wage es zu bezweifeln, dass wir an einem gesetzlich festgelegten Feiertag in Tetovo waren, oder habe ich da was verpasst?
    Hast du das Gesetz von 2005 gefunden? Ansonsten werde ich auch mal im Archiv der OSZE stöbern.

  6. das stimmt, insbesondere weil Ohrid ne Menge über den Haufen geworfen hat, aber zur aktuellen Gesetzeslage kann ich leider nichts sagen – nur, dass es wie gesagt auffällig ist, dass das Urtei im Wortlaut dem Gesetz von 97 so sehr gleicht.

  7. Tijana Angjelkovska hat für uns nochmal genau nachgeschaut. Hier ein kurzer Überblick:

    Das Gesetz von 1997 erkennt die Nutzung von Flaggen zum Ausdruck der eigenen Identität an. Allerdings dürfen diese nur im privaten Raum genutzt werden. An öffenltichen Gebäuden (auch auf kommunaler Ebene) dürfen die Flaggen der Minderheiten nur an Feiertagen neben der Mazedonischen Flagge gehisst werden – http://dev.eurac.edu:8085/mugs2/do/blob.doc?type=doc&serial=1023880782527

    Das Gesetz von 2005 liegt hier in einer unoffiziell übersetzten Version vor: ttp://www.ustavensud.mk/domino/WEBSUD.nsf/584d63c7ff829e12c1256d2c002ec2f0/caf78c58a2f2bfecc125738500452d15?OpenDocument

    2007 ging es dann vors Verfassungsgericht – http://www.codices.coe.int/NXT/gateway.dll/CODICES/full/eur/mkd/eng/mkd-2007-3-009?fn=document-frame.htm$f=templates$3.0 Eine Nutzung vor öffentlichen Gebäuden ist nun unter bestimmten Bedingungen möglich!

    Einen Überblick über die Entwicklung der mazedonischen Verfassung findet man hier – http://www.usefoundation.org/view/406 und natürlich auch auf Ostia https://ost-ia.de/?p=633

  8. Eine umfangreiche Betrachtung der Flaggenfrage findet man auch in: Čobanov, Goran (2009): Verfassungsgerichtsbarkeit und Verfassungsrechtsentwicklung in Makedonien. Marburg: Tectum.

    Dieses Buch wurde hier bereits von Marcel Hagedorn rezensiert: https://ost-ia.de/?p=633

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